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Steuergesetze sind nicht in Stein gemeiselt.
Sie ändern sich laufend.

Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellsten Stand. Sie erfahren hier wichtige Änderungen mit direktem und indirektem Bezug auf Ihre Steuern.
Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne in einem persönlichen Gespräch

Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus Juni 2026

Bauabzugsteuer – Information zu Freistellungsbescheinigungen


Das Bundeszentralamt für Steuern teilt mit, dass es nicht für die Erteilung der Freistellungsbescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz für die Bauabzugsteuer zuständig ist und auch keine Anfragen beantwortet. Hier liegt die Zuständigkeit bei den zuständigen Finanzämtern.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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