Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.

Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.

Themenbeitrag aus der Bibliothek

Steuerliche Behandlung von Reisekosten bei Auslandsdienstreisen ab 1.1.2021


Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 3.12.2020 die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2021 bekannt gemacht. Eine Reisekostentabelle finden Sie auf der Internetseite des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de

Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.

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