Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Photovoltaikanlagenbetreiber von Reverse-Charge-Verfahren nicht betroffen
Durch das Jahressteuergesetz 2013 - dessen Regelungen zum Teil in das
nunmehr verabschiedete Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz übernommen
wurden - ist die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auch auf die
Lieferung von Gas über das Gasleitungsnetz und von Elektrizität
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeweitet worden. Davon betroffen wären
durch eine unglückliche Gesetzesfassung auch Betreiber von
Photovoltaikanlagen gewesen.
Diese Regelung gilt jedoch aufgrund einer
neuen Gesetzesfassung nur für die Lieferung von Energiehändlern
an andere Energiehändler. Damit unterliegen die Betreiber von
Photovoltaikanlagen oder Windenergieanlagen nicht der Übertragung der
Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, da diese nicht "Wiederverkäufer"
sind.
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