Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.

Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.

Themenbeitrag aus der Bibliothek

Telekommunikationsaufwendungen


Ab 2002 können 20 % des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 Euro monatlich vom Arbeitgeber steuerfrei als Auslagenersatz gezahlt werden.

Alternativ dazu kann aus den Rechnungsbeträgen eines repräsentativen 3-Monats-Zeitraums ein Durchschnittsbetrag gebildet und fortgeführt werden. Dabei können die Aufwendungen für das Nutzungsentgelt einer Telefonanlage sowie für den Grundpreis der Anschlüsse – entsprechend dem beruflichen Anteil der Verbindungsentgelte an den gesamten Verbindungsentgelten (Telefon und Internet) – steuerfrei ersetzt werden. Der Auslagenersatz bleibt so lange steuerfrei, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern, z. B. durch die Änderung der Berufstätigkeit.

Für beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen des Arbeitnehmers, die nicht vom Arbeitgeber erstattet werden, kann ein Werbungskostenabzug nach den gleichen Regelungen in Betracht kommen.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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