Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder
Das Erbrechtsgleichstellungsgesetz v. 16.12.1997 regelt, dass ein nach dem 1.7.1949 geborenes
nichteheliches Kind im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge nach dem Tod seines Vaters gesamthänderisch berechtigter Miterbe wie ein
eheliches Kind wird.
Die Sonderregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch werden mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1.4.1998 gestrichen. Sie bleiben daher nur noch
für die Fälle anwendbar, in denen der Erblasser bis zum l.4.1998 (Tag des Inkrafttretens) gestorben ist oder wenn bis dahin über
den Erbausgleich eine wirksame Vereinbarung getroffen oder der Erbausgleich durch rechtskräftiges Urteil zuerkannt ist. Die nach dem
l.7.1949 geborenen nichtehelichen Kinder sind dann erbschaftsteuerrechtlich wie eheliche Kinder zu behandeln.
(FinMin Baden-Württemberg, Erl. v. 20.2.1998 - 3 - S 3802/16)
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