Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Erhöhung der Mindestvergütung für Auszubildende
Seit dem 1.1.2020 gilt eine Mindestvergütung für Auszubildende, die außerhalb der Tarifbindung liegen. Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz wurde nun fortgeschrieben. Hier eine Übersicht der Mindestvergütungen von 2020 bis 2024 vom 1.1. bis 31.12. des jeweiligen Jahres:
Ausbildungsbeginn
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1. Ausbildungsjahr
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2. Ausbildungsjahr
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3. Ausbildungsjahr
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4. Ausbildungsjahr
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2024
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649,00 € |
766,00 € |
876,00 € |
909,00 € |
2023
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620,00 €
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731,60 €
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837,00 €
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868,00 €
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2022
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585,00 €
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690,30 €
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789,75 €
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819,00 €
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2021
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550,00 €
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649,00 €
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742,50 €
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770,00 €
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2020
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515,00 €
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607,70 €
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695,25 €
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721,00 €
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