Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Einbau von Rauchmeldern durch den Vermieter trotz Selbstausstattung durch den Mieter
In zwei vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fällen ging es um die
Frage, ob der Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch
dann dulden muss, wenn er die Wohnung zuvor schon selbst mit von ihm ausgewählten
Meldern ausgestattet hat.
In beiden Fällen kam der BGH zu dem Entschluss, dass die von den Vermietern
beabsichtigten Maßnahmen bauliche Veränderungen sind, die zu einer
nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und einer dauerhaften Verbesserung
der allgemeinen Wohnverhältnisse führen und deshalb von den Mietern
zu dulden sind. Dadurch, dass der Einbau und die spätere Wartung der Rauchwarnmelder
für das gesamte Gebäude "in einer Hand" liegt, wird ein
hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, das zu einer nachhaltigen
Verbesserung auch im Vergleich zu einem Zustand führt, der bereits durch
den Einbau der vom Mieter selbst ausgewählten Rauchwarnmelder erreicht
ist.
Darüber hinaus ergibt sich die Duldungspflicht der Mieter auch daraus,
dass das Gesetz dem Vermieter den Einbau von Rauchmeldern auferlegt und der
Einbau somit aufgrund von Umständen durchzuführen ist, die er nicht
zu vertreten hat.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Inhalt ausdrucken
zurück
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0911/49516