Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Gesetz gegen Abofallen im Internet
Der Bundestag hat in seiner Plenumssitzung am 2.3.2012 beschlossen, dass
in Zukunft bei jedem Bestellvorgang eine Schaltfläche mit einem
klaren Hinweis auf die Kosten einer Bestellung eingeblendet werden muss.
Der letzte Klick für eine Internetbestellung muss dann unmissverständlich
und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Außerdem müssen
dem Verbraucher unmittelbar vor dem Vertragsschluss alle wesentlichen
Vertragsinformationen klar und verständlich vor Augen geführt
werden. Versteckte Hinweise an einer anderen Stelle des Internetauftritts
reichen nicht. Erfüllt der Unternehmer die neuen Pflichten nicht,
kommt kein Vertrag zustande. Der Verbraucher muss dann nicht zahlen. Dies
gilt immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden, ob
mit dem heimischen Computer, Smartphone oder Tablet-PC.
Ferner soll mit dem neuen Gesetz auch das Widerspruchsrecht der
Verbraucher gestärkt werden. Fühlt sich demnach ein Kunde
betrogen und verweigert daher die Zahlung, muss künftig der Anbieter
nachweisen, dass der Kunde per Web die Zahlungsbereitschaft ausdrücklich
erklärt hat.
Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet und voraussichtlich im Sommer
2012 in Kraft treten.
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