Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Schadensersatz wegen unterbliebener Information über das Bestehen einer Unfallversicherung
In einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber
zugunsten seiner Beschäftigten eine Gruppenunfallversicherung
abgeschlossen. Er traf mit der Versicherungsgesellschaft die Vereinbarung,
dass allen versicherten Arbeitnehmern ein Direktanspruch auf die
Versicherungsleistungen zustehen soll. Die Beschäftigten wurden darüber
nicht informiert.
Die Richter sahen in dieser unterbliebenen Unterrichtung seitens des
Arbeitsgebers eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Aufklärungspflicht
gegenüber dem Arbeitnehmer.
Versäumt der Arbeitnehmer aufgrund dieser unterbliebenen
Unterrichtung die für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen
die Versicherung einschlägigen Fristen, so hat der Arbeitgeber dem
Arbeitnehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
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