Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Leistungen aus einer Direktversicherung
Die Leistungen aus einer Direktversicherung sind regelmäßig als Versorgungsbezug
voll
beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bisher galt dies nur bei einer Auszahlung als monatliche Rente. Mit
Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1.1.2004 wird der volle Beitragssatz auch fällig, wenn die Versicherungssumme aus der
Direktversicherung kapitalisiert ausgezahlt wird. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach dem 31.12.2003 liegt und die Auszahlung
der Kapitalleistung mithin erst nach dem 31.12.2003 erfolgt. In diesen Fällen gilt 1/120stel der Kapitalleistung als monatlicher
Zahlbetrag, und zwar für einen Zeitraum von längstens 120 Monaten (10 Jahre). Entscheidend ist demnach nicht, wann die
Direktversicherung abgeschlossen wurde, sondern wann die Auszahlung des Kapitals erfolgt.
Beispiel: Auszahlung aus der Direktversicherung 100.000 Euro; allgemeiner Beitragssatz der zuständigen
Krankenkasse 14,5 %; Pflegeversicherungsbeitrag 1,95 %. Gesamtbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung = 16.450 Euro. Durch die
Streckung auf 120 Monate (10 Jahre) ergibt sich in diesem Zeitraum ein Jahresbeitrag von 1.645 Euro bzw. ein monatlicher Beitrag von
137,08 Euro.
Anmerkung: In Fachkreisen wird die Rechtmäßigkeit dieser höheren Beiträge aus Versorgungsbezügen in Frage
gestellt, sodass mit einer endgültigen Klärung durch die Gerichte zu rechnen ist. Für betroffene Versicherte ist es daher u. U.
ratsam, bei ihrer Krankenkasse Widerspruch einzulegen, damit ggf. der Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge
nicht verloren geht.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Inhalt ausdrucken
zurück
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0911/49516