Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Informationspflicht einer kreditgebenden Bank bei Bauherrenmodell
Empfiehlt eine kreditgebende Bank einem Anlageinteressenten eine Beteiligung an einem Bauherrenmodell und
berät den Interessenten entsprechend, so muss sie ihn
ungefragt informieren, wenn die erzielten Mieterträge der in einem
steuersparenden Bauherrenmodell bereits erstellten Eigentumswohnungen nicht den im Anlageprospekt prognostizierten Mieten entsprechen und
die Vermietung der Wohnungen Schwierigkeiten bereitet.
Bei schuldhafter Verletzung eines Beratungsvertrages kann der Anleger von der Bank verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er sich
nicht an dem Anlagemodell beteiligt. Dabei genügt es für den Nachweis eines Vermögensschadens, dass die Kaufsache den
gezahlten Kaufpreis nicht wert ist oder wenn trotz Werthaltigkeit des Kaufgegenstandes die mit dem Vertrag verbundenen Verpflichtungen und
sonstigen Nachteile durch die Vorteile nicht ausgeglichen werden. (BGH-Urt. v. 13.1.2004 XI ZR 355/02)
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Inhalt ausdrucken
zurück
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0911/49516