Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.

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Themenbeitrag aus der Bibliothek

Hochwasserschäden – welche Aufwendungen hat der Vermieter bzw. der Mieter zu tragen?


Bei Hochwasserschäden stellt sich für viele Mieter und Vermieter die Frage, wer für welche Kosten aufzukommen hat. Grundsätzlich gilt, dass Gebäude- und Wohnungsschäden durch eingedrungenes Hochwasser vom Eigentümer bzw. Vermieter zu beseitigen sind. Ebenfalls ist der Vermieter für das Abpumpen des Wassers aus Kellern und Wohnungen und das Trockenlegen der Räume verantwortlich.
In der Mietwohnung selbst hat der Vermieter die Schäden an mit vermieteten Gegenständen (z. B. Einbauküche, Teppichböden usw.) zu übernehmen. Die Schäden an den sonstigen Einrichtungsgegenständen, am Mobiliar oder anderem Eigentum des Mieters hat dieser selbst zu beseitigen. Eine Hausratversicherung bzw. Gebäudeversicherung übernimmt diese Schäden i. d. R. nicht, da hier im Normalfall nur Leitungswasserschäden bzw. Schäden auf Grund eines Wasserrohrbruchs versichert sind. Die Hoffnung, dass hier eine Versicherung ggf. doch eintritt, besteht nur dann, wenn Elementarschäden mitversichert sind.

Neben den Kosten der Schadensbeseitigung kommen auf den Vermieter u. U. auch Mietminderungsforderungen zu. Denn der Mieter hat das Recht zur Mietminderung, wenn die Wohnung ganz oder teilweise nicht genutzt werden kann.

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