Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus Juni 2020
Erklärungsfrist für Lohnsteueranmeldungen vorübergehend verlängert
Durch die Auswirkungen des Corona-Virus sind viele Arbeitgeber unverschuldet
daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen
fristgerecht abzugeben.
Mit Schreiben vom 23.4.2020 gewährt das Bundesfinanzministerium nunmehr
eine Fristverlängerung im Einzelfall. Danach können Arbeitgebern die
Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen
während der Corona-Krise
im Einzelfall auf Antrag verlängert
werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung
Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen
pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal
2 Monate betragen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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