Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus August 2018
Referentenentwurf zum Familienentlastungsgesetz
Durch das Familienentlastungsgesetz vom 27.6.2018 will die Bundesregierung
Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer angemessen berücksichtigen.
Um dies zu erreichen, soll das Kindergeld pro Kind ab 1.7.2019 um 10 €
pro Monat erhöht werden. Es beträgt dann für das erste und zweite
Kind je 204 €, für das dritte Kind 210 € und für jedes weitere
Kind 235 € im Monat. Entsprechend steigt der steuerliche Kinderfreibetrag
(2019: 2.490 € je Elternteil, VZ 2020: 2.586 € je Elternteil). Hinzu
kommt noch ein sog. Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1.320 € je Elternteil
pro Jahr.
Der Grundfreibetrag soll für die Veranlagungszeiträume 2019 von 9.000
€ auf 9.168 € und 2020 auf 9.408 € angehoben werden. Zum Ausgleich
der kalten Progression ist eine Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs
vorgesehen.
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