Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.

Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.

Themenbeitrag aus März 2022

Reservierungsgebühr bei Immobilienkauf


Die Gebühr zur Reservierung einer Eigentumswohnung muss zurückgezahlt werden, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Dieser Entscheidung des Landgerichts Köln (LG) lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer einer Immobilie vereinbarten mit einem Kaufinteressenten die Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von 10.000 €. Notariell beurkundet wurde diese nicht. Der Immobilienkauf kam allerdings nicht zustande und der Kaufinteressent verlangte die Gebühr zurück.

Die Richter des LG entschieden zugunsten des Kaufinteressenten. Sie führten aus, dass die Reservierungsvereinbarung wegen Formnichtigkeit unwirksam war. Sie hätte – genau wie das Grundstücksgeschäft – notariell beurkundet werden müssen.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0911/49516

Impressum