Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus April 2019
Instandhaltungspflicht eines vorhandenen Telefonanschlusses
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen
Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit
in diesem Zustand zu erhalten. Der Umfang der Pflicht des Vermieters zur Gebrauchserhaltung
richtet sich danach, was die Parteien als vertragsgemäß vereinbart
haben.
Fehlt es bezüglich der Telefonleitung an einer vertraglichen Vereinbarung,
wird der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand nach den
gesamten Umständen des Mietverhältnisses und den daraus in Auslegung
abzuleitenden Standards bestimmt, insbesondere nach der Mietsache und deren
beabsichtigter Nutzung sowie der Verkehrsanschauung.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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