Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus April 2019
Bestellerprinzip bei Immobilienkauf geplant
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf
für das Bestellerprinzip, dass bereits bei der Mietwohnungsvermittlung
gilt, auch für den Immobilienkauf vorgelegt. Danach soll derjenige die
Provision tragen, der den Makler beauftragt. Eine Kappungsgrenze ist nicht vorgesehen.
Der Verkäufer soll die Provisionshöhe mit dem Makler aushandeln und
der Maklerauftrag muss schriftlich erfolgen. Ferner ist nach dem Entwurf die
Berechnung von Zusatzkosten an den Käufer verboten, die von dem Verkäufer
oder einem Dritten für die Vermittlung oder zusammenhängende Leistungen
geschuldet werden.
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