Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.

Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.

Themenbeitrag aus der Bibliothek

Betriebsvermögensfreibetrag: Steuerliche Änderungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004


Der Gesetzgeber hat vor Jahreswechsel 2003/2004 geplante Gesetzesvorhaben zum Teil mit gravierenden Änderungen umgesetzt, von denen die meisten mit Wirkung ab dem 1.1.2004 in Kraft traten. Darunter fällt auch der Betriebsvermögensfreibetrag.

Für Betriebsvermögen, das zu Lebzeiten an die nachfolgende Generation übertragen wird bzw. durch Erbfall an den Erben übergeht, sieht das Erbschaftsteuergesetz einen Freibetrag sowie einen Bewertungsabschlag vor, die zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage bei der Ermittlung der Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer führen.

Durch das Hauhaltsbegleitgesetz wurde der Betriebsvermögensfreibetrag für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.12.2003 entsteht, von 256.000 Euro auf 225.000 Euro und der Bewertungsabschlag von 40 % auf 35 % verringert.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0911/49516

DatenschutzImpressum