Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Die neue Steuer-Identifikationsnummer
Seit August 2008 werden nunmehr die Steuer-Identifikationsnummern (ID) den
Steuerpflichtigen bekannt gegeben. Die Steuer-ID ist für die
Einkommensteuer vorgesehen. Jeder Steuerpflichtige erhält eine
Nummer, die ihn sein Leben lang begleitet. Laut Gesetz sind das "natürliche
Personen"; sie wird also ab Geburt verliehen, weil auch schon so früh
eine Steuerschuld entstehen kann. Bis zum 31.12.2008 sollen alle Bürger
ihre Steuer-ID und die gespeicherten Eckdaten erhalten. Die Daten werden
spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der
Steuerpflichtige verstorben ist, gelöscht.
Für eine Übergangszeit bitten die Finanzbehörden, neben der
ID auch die alte Steuernummer anzugeben.
Für wirtschaftlich tätige natürliche und juristische
Personen sowie Personenvereinigungen kommt im Anschluss an die Vergabe der
Steuer-ID die steuerliche Wirtschafts-ID. Einzelunternehmer und
Freiberufler besitzen dann zwei Steuer-ID. Dafür soll dann die
separate Umsatzsteuer-ID entfallen.
Die Einführung der Steuer-ID eröffnet der Finanzverwaltung
weitere Kontrollmöglichkeiten. So müssen seit dem 1.1.2005
ausgezahlte Renten durch die Rentenkasse an das Finanzamt gemeldet werden.
Diese Meldung soll künftig über die bundeseinheitliche ID
erfolgen. Bei einem Abgleich durch die Behörde kann es vorkommen,
dass Rentenempfänger zur Abgabe einer Steuererklärung
aufgefordert werden.
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