Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.

Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.

Themenbeitrag aus der Bibliothek

Notwendige Formalitäten für Minijobber


Von dem sog. "Nachweisgesetz" sind auch die Mini-Jobber betroffen. Der Arbeitgeber muss danach die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn schriftlich niederlegen. Auch wesentliche Änderungen müssen innerhalb eines Monats bekannt gegeben werden. Zu den erforderlichen Angaben gehören:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien,
  • Einstellungszeitpunkt,
  • Arbeitsort,
  • Tätigkeitsbeschreibung,
  • Hinweis auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen,
  • Zusammensetzung des Arbeitsentgelts,
  • Arbeitszeit,
  • Urlaubsdauer sowie
  • Kündigungsfristen.
Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, dass sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden.

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