Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Notwendige Formalitäten für Minijobber
Von dem sog. "Nachweisgesetz" sind auch die Mini-Jobber betroffen. Der Arbeitgeber muss danach die
wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn schriftlich niederlegen. Auch wesentliche Änderungen
müssen innerhalb eines Monats bekannt gegeben werden. Zu den erforderlichen Angaben gehören:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien,
- Einstellungszeitpunkt,
- Arbeitsort,
- Tätigkeitsbeschreibung,
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen,
- Zusammensetzung des Arbeitsentgelts,
- Arbeitszeit,
- Urlaubsdauer sowie
- Kündigungsfristen.
Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, dass sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von
höchstens einem Monat eingestellt werden.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Inhalt ausdrucken
zurück
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0911/49516