Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Ein Euro = 1,95583 DM
Seit dem 1.1.1999 kann der
bargeldlose Zahlungsverkehr in Euro abgewickelt und seit 1.1.2002 kann
auch mit Euro-Bargeld bezahlt werden. Nachdem aber auch in Zukunft auf Vergangenheitswerte, die auf DM lauten, zurückgegriffen werden
muss, wird die Umrechnungsformel nach wie vor von Bedeutung sein.
Umrechnung: Der Umrechnungskurs hat sechs Ziffern, d. h. für die DM fünf Stellen hinter
dem Komma. Umrechnungen sind demnach jeweils mit den sechs signifikanten Stellen vorzunehmen. Erst danach kommt eine kaufmännische
Rundung in Frage.
Beispiel:
- 500 Euro = (500 x 1,95583 = 977,915 DM) kaufmännisch gerundet 977,92 DM
- 1.000 DM = (1.000 : 1,95583 = 511,291 Euro) kaufmännisch gerundet 511,29 Euro
Bei der Umrechnung von Deutsche Mark in eine ausländische Währung ist zunächst eine
Umrechnung von DM auf Euro vorzunehmen. Das Ergebnis darf auf nicht weniger als drei Nachkommastellen gerundet werden. Erst danach kann der
ausländische Währungsbetrag ermittelt werden.
Die Umrechnungskurse sind bis zum Wegfall der nationalen Währungseinheiten unveränderlich. Sie
wurden für die Währungsteilnehmer am 31.12.1998 wie folgt festgelegt:
Ein Euro = |
40,3399 |
Belgische Franken |
1,95583 |
Deutsche Mark |
166,386 |
Spanische Peseten |
6,55957 |
Französische Franken |
340,750 |
Griechische Drachmen |
0,787564 |
Irische Pfund |
1936,27 |
Italienische Lire |
40,3399 |
Luxemburgische Franken |
2,20371 |
Niederländische Gulden |
13,7603 |
Österreichische Schilling |
200,482 |
Portugiesische Escudos |
5,94573 |
Finnmark |
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