Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach drei Jahren Trennung möglich
In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) am 20.3.2019 entschiedenen Fall waren
Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander
verheiratet. Sie trennten sich im Jahr 2012. Das am 26.11.2014 rechtshängig
gewordene Scheidungsverfahren war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
In dem seit September 2017 rechtshängigen Verfahren hat der Ehemann die
vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft beantragt. Dieser Antrag wurde
abgelehnt, da nach Auffassung des zuständigen Gerichts die vorzeitige Aufhebung
der Zugewinngemeinschaft nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses verlangt
werden kann.
Die BGH-Richter entschieden allerdings, dass das Verlangen nach vorzeitiger
Aufhebung der Zugewinngemeinschaft allein an die Trennung und den Ablauf einer
mindestens dreijährigen Trennungszeit anknüpft. Weder der mit der
Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verbundene Wegfall des Schutzes vor Gesamtvermögensgeschäften
noch die gleichzeitige Anhängigkeit einer güterrechtlichen Folgesache
im Scheidungsverbund gebieten die darüber hinausgehende Darlegung eines
berechtigten Interesses an der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Inhalt ausdrucken
zurück
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0911/49516