Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung
Mit der Frage, ob der Vermieter verpflichtet sein kann, dem Mieter zu
erlauben, in der Mietwohnung gewerblich Musikunterricht zu erteilen,
musste sich der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10.4.2013 befassen.
In dem Fall aus der Praxis wurde eine Wohnung bereits im Jahr 1954 von der
Mutter des Mieters angemietet. Im Jahr 2006 zog auch er in diese Wohnung
ein, um seine Mutter zu pflegen. Mit Schreiben vom 4.2.2011 zeigte er dem
Vermieter den Tod seiner Mutter an und erklärte den Eintritt in das
Mietverhältnis. Mit Anwaltsschreiben vom 2.3.2011 kündigte der
Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich und gab zur Begründung
an, dass der Sohn über mehrere Jahre hinweg ohne seine Erlaubnis in
der Wohnung Gitarrenunterricht erteilt und die Wohnung damit entgegen dem
vertraglichen Nutzungszweck gewerblich genutzt habe. Wegen des durch den
Unterricht verursachten Lärms sei es zu den Hausfrieden unzumutbar
beeinträchtigenden Streitigkeiten mit Mitmietern gekommen.
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach bei
geschäftlichen Aktivitäten freiberuflicher oder gewerblicher
Art, die nach außen in Erscheinung treten, eine Nutzung vorliegt,
die der Vermieter in ausschließlich zu Wohnzwecken angemieteten Räumen
ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich nicht dulden muss. Der
Vermieter kann aber im Einzelfall verpflichtet sein, eine Erlaubnis zur
teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn von der Nutzung keine
weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder anderen Mietern
ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung.
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