Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Entschädigung wegen Diskriminierung bei der Stellenbesetzung aufgrund einer vermuteten Behinderung
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die Benachteiligung
eines Beschäftigten auch dann untersagt, wenn der Benachteiligende
ein Diskriminierungsmerkmal nur annimmt. Die in einem Bewerbungsgespräch
gestellten Fragen nach näher bezeichneten gesundheitlichen Beeinträchtigungen
können auf die Nachfrage, ob eine Behinderung vorliege, schließen
lassen.
In einem Fall aus der Praxis hatte ein Arzt und Inhaber einer in der
Forschung und Entwicklung im Medizinbereich tätigen Firma über
die Bundesagentur für Arbeit eine Stelle für einen Biologen oder
Tierarzt mit akademischem Titel zur Mitarbeit an wissenschaftlichen
Studien und in der klinischen Forschung ausgeschrieben. Der Bewerber - ein
promovierter Diplom-Biologe - hatte sich erfolglos darauf beworben. Während
eines der Bewerbungsgespräche wurde dieser gefragt, ob er
psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandelt werde und aufgefordert zu
unterschreiben, dass dies nicht der Fall sei. Außerdem äußerte
der Arzt, dass bestimmte Anzeichen bei dem Bewerber auf Morbus Bechterew
(eine chronisch verlaufende entzündlich-rheumatische Erkrankung)
schließen ließen.
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