Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags erfüllt Schriftformerfordernis des Aufhebungsvertrags
Ein Arbeitsverhältnis wird formwirksam aufgelöst, wenn die
Arbeitsvertragsparteien einen schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrag
abschließen. So liegt in dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags
durch einen angestellten Mitarbeiter im Zweifel die konkludente Aufhebung
des bisherigen Arbeitsverhältnisses.
Nach dem Willen der vertragschließenden Parteien soll regelmäßig
neben dem Dienstverhältnis nicht noch ein Arbeitsverhältnis
ruhend fortbestehen. Dem Arbeitnehmer muss im Regelfall klar sein, dass
er, wenn nicht anderes vereinbart wird, mit dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags
seinen Status als Arbeitnehmer aufgibt.
Die vertraglichen Beziehungen werden auf eine neue Grundlage gestellt, die
bisherige Grundlage verliert ihre Bedeutung. Das Schriftformerfordernis für
den Auflösungsvertrag wird durch den schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrag
gewahrt; denn aus diesem ergibt sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
hinreichend deutlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Inhalt ausdrucken
zurück
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0911/49516