Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Rechtzeitige Zahlung bei Banküberweisung
In der deutschen Rechtsprechung ist die Leistung bei Zahlung durch Überweisung
dann rechtzeitig vorgenommen, wenn der Überweisungsauftrag vor
Fristablauf bei dem Geldinstitut des Schuldners eingeht und auf dem Konto
Deckung vorhanden ist oder eine Kreditzusage in ausreichender Höhe
vorliegt.
Die Richter des Oberlandesgerichts Köln hatten dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob diese nationale Regelung in
Einklang mit der EU-Verzugsrichtlinie steht.
Die Richter des EuGH haben mit ihrem Urteil vom 3.4.2008 entschieden, dass
bei einer Zahlung durch Banküberweisung
der geschuldete Betrag
dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben sein muss, wenn das
Entstehen von Verzugszinsen vermieden oder beendet werden soll.
Demnach reicht es für eine rechtzeitige Zahlung nicht mehr aus, dass
der Schuldner seine Bank vor Fristablauf mit der Überweisung des
geschuldeten Betrages beauftragt.
Die Entscheidung des EuGH hat zur Folge, dass nun einige Gläubiger rückwirkend
für die nicht verjährte Zeit Verzugszinsen verlangen können,
weil viele Schuldner die neue Zahlungsweise nach der EU-Verzugsrichtlinie
bei früheren Zahlungen noch nicht umgesetzt haben.
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