Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2008
Eine Neufestsetzung der Regelbeträge für den Unterhalt von Kindern war notwendig, weil zu diesem
Tag auch das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten ist. Diese betragen
nun
- 279 Euro für Kinder von 0 - 5 Jahren,
- 322 Euro für Kinder von 6 - 11 Jahren und
- 365 Euro für Kinder von 12 - 17 Jahren und
- 408 Euro für Kinder ab 18 Jahren
und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.
Ferner entfällt die Unterscheidung zwischen neuen und alten Bundesländern.
Der neuen Tabelle liegt - wie schon bislang - die Annahme zugrunde, dass
der Schuldner gegenüber drei Berechtigten (einem Ehegatten und zwei
Kindern) unterhaltspflichtig ist. Wo diese Annahme im Einzelfall nicht
zutrifft, weil beispielsweise nur ein Kind zu versorgen ist, erfolgt in
der Praxis eine Einstufung in die nächsthöhere Einkommensgruppe.
Die Tabellen können im Internet unter
www.olg-duesseldorf.nrw.de - Service - Düsseldorfer Tabelle
abgerufen werden.
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