Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.

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Themenbeitrag aus der Bibliothek

Falsche Angaben beim Abschluss einer Versicherung


Versicherungen nutzen in der Regel für die Ermittlung der für die Übernahme der Gefahr erheblichen Umstände ein Fragebogenformular.

Dabei ist der Versicherer in besonderem Maße darauf angewiesen, dass der Antragsteller Angaben macht, die vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Verschweigt oder verheimlicht der Antragsteller die erfragten Umstände, ist dies für den Versicherer trotz sorgfältiger Prüfung des Antrags oft nicht zu erkennen. Selbst wenn sich in der Folgezeit Schäden häufen oder überdurchschnittlich schwer sind, ergeben sich daraus nicht notwendig und auch regelmäßig Hinweise auf Falschangaben beim Vertragsschluss.

Die Richter des Bundesgerichtshofs haben zu Falschangaben beim Vertragsabschluss Folgendes entschieden: "Stellt sich später heraus, dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat, so kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und nicht nur bereits erbrachte Versicherungsleistungen zurückfordern, sondern auch die seit Vertragsschluss erhaltenen Prämien behalten."

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