Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Hinweispflicht bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Seit dem 1.7.2003 ist die Neuregelung zur frühzeitigen Arbeitssuche in Kraft getreten. Danach sind
versicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis endet, verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des
Beendigungszeitpunkts persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden.
Im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die
Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis, da meist erst unmittelbar nach erfolgreich abgelegter
Abschlussprüfung feststeht, ob der Betrieb den oder die Auszubildenden übernimmt.
Diese Neuregelung bedeutet für den Arbeitgeber, dass er seiner Informationspflicht besonders nachkommen muss, indem der den betroffenen
Arbeitnehmer frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung und über
die o. g. Meldepflicht ausdrücklich informiert.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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