Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Sozialversicherungspflicht eines Mitgesellschafters bei Beschäftigung im eigenen Betrieb
Besitzen Eheleute gemeinsam und zu gleichen Teilen eine GmbH, wobei der eine Partner als Geschäftsführer
der GmbH und der andere als Bürokraft tätig ist, stellt sich die Frage, ob es sich bei der Bürokraft um ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt.
Nach Auffassung des Bundessozialgerichts besteht keine Sozialversicherungspflicht, da auf Grund der Besitzverhältnisse jeder Beschluss
der GmbH von der "Bürokraft" beeinflusst werden kann und daher kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis
vorliegt. Als Konsequenz daraus ergibt sich für die "Bürokraft" kein Leistungsanspruch gegenüber den
Sozialversicherungsträgern, da auch keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. (BSG-Urt. v. 17.5.2001 - B 12 KR 34/00 R)
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Inhalt ausdrucken
zurück
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0911/49516