Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Beitragsbemessungsgrenzen 1995
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden. Es gibt jeweils unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in DM |
Ost |
West |
Krankenversicherung |
4.800 |
5.850 |
Pflegeversicherung |
4.800 |
5.850 |
Renten-, Arbeitslosenversicherung |
6.400 |
7.800 |
Geringfügigkeitsgrenze |
470 |
580 |
|
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in DM |
Ost |
West |
Krankenversicherung |
57.600
|
70.200 |
Pflegeversicherung |
57.600 |
70.200 |
Renten-, Arbeitslosenversicherung |
76.800 |
93.600 |
|
Beitragssätze in % |
Ost/West |
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
individuell nach Krankenkasse |
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
1,0 |
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
18,6 |
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
6,5 |
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