Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus Februar 2018
Rücktritt vom Wettbewerbsverbot wegen Zahlungsverzug
Erklärt der Arbeitnehmer bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers - hinsichtlich
der vereinbarten Karenzentschädigung - und ergebnisloser Nachfristsetzung,
sich künftig nicht mehr an das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gebunden
zu fühlen, kann hierin eine rechtsgeschäftlich relevante Rücktrittserklärung
gesehen werden.
Die Regeln über Leistungsstörungen im gegenseitigen Vertrag finden
auf nachvertragliche Wettbewerbsverbote grundsätzlich Anwendung. Damit
ist auch eine Rücktrittserklärung für den Fall möglich,
dass sich die Gegenseite mit einer Hauptleistung aus dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
in Verzug befindet.
Die Rücktrittserklärung beseitigt den Anspruch auf die Karenzentschädigung
zu dem Zeitpunkt, als diese dem ehemaligen Arbeitgeber zugegangen ist.
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