Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus April 2019
Steuernachforderungen bei Onlinehändler?
Die Finanzverwaltung in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sieht
bei Onlinehändlern, die Onlinemarketing unter Einschaltung von nicht in
Deutschland ansässigen Unternehmen betreiben, dies nicht mehr als Dienstleistung,
sondern als "Nutzungsüberlassung von Rechten und ähnlichen Erfahrungen".
Danach wären Einkünfte mit einem Steuersatz von 15 % quellensteuerpflichtig.
In der Praxis gibt es erhebliche Widerstände gegen diese "sachfremde"
Einschätzung, die zu massiver Verunsicherung innerhalb der deutschen E-Commerce-Wirtschaft
führt. So wird erwartet, dass das Bundesfinanzministerium mit einem klarstellende
Schreiben reagiert, da ansonsten den Unternehmen nur jahrelange Klagen vor den
Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof drohen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Inhalt ausdrucken
zurück
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0911/49516