Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.

Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.

Themenbeitrag aus Juni 2022

Ablegen des Handys auf Oberschenkel ist verbotswidrige Nutzung lt. StVO


Nach der Straßenverkehrsordnung darf derjenige, der ein Fahrzeug führt, z. B. ein Handy nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.

Das Bayerische Oberlandesgericht stellte am 10.1.2022 in seinem Beschluss fest, dass die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch ein Halten nicht nur dann vorliegt, wenn dieses mit der Hand ergriffen wird, sondern auch dann, wenn es auf dem Oberschenkel abgelegt wird.

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