Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus März 2021
Bürgerfreundlicheres Meldewesen
Seit Jahresbeginn sollen Bürger Meldebescheinigungen und andere Verwaltungsleistungen
elektronisch beantragen können. Meldedaten können über ein Verwaltungsportal
selbst aus dem Melderegister abgerufen und weitergenutzt werden. Statt einer
schriftlichen kann nun eine elektronische Meldebescheinigung beantragt und nach
einem Wohnungsumzug eine Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch durchgeführt
werden. Auch eine Nebenwohnung kann am Ort der Nebenwohnung abgemeldet werden.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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