Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus April 2019
Kompromiss zur Lockerung des Informationsverbots für Schwangerschaftsabbrüche
Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung können Ärzte, Krankenhäuser
und Einrichtungen künftig öffentlich darüber informieren, dass
sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Auch der Hinweis auf weitere
Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von neutralen Stellen wie beispielsweise
der Ärztekammer sind erlaubt.
Zulässig sind Hinweise über angewandte Methoden nur auf einer zentralen
Liste, die seitens der Bundesärztekammer geführt werden soll. Sie
enthält auch die Namen der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche
durchführen. Die Liste wird monatlich aktualisiert und ist im Internet
einsehbar.
Darüber hinaus sieht der Gesetzesbeschluss vor, dass Krankenkassen die
Kosten für die Verhütungspille zwei Jahre länger und damit bis
zum 22. Lebensjahr übernehmen. Das soll helfen, ungewollte Schwangerschaften
zu vermeiden.
Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Änderung des Werbeverbots
für Schwanger-schaftsabbrüche am 15.3.2019 gebilligt.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Inhalt ausdrucken
zurück
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0911/49516