Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus Februar 2019
Mietpreisbremse wurde verschärft
In der Oktober-Ausgabe 2018 hatten wir bereits über die geplanten Änderungen
bei der Mietpreisbremse berichtet. Der Bundesrat hat nun die Regelungen gebilligt,
sodass diese einen Monat nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
in Kraft treten. Hier die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:
- Vermieter müssen schon vor Vertragsabschluss unaufgefordert
und schriftlich darüber informieren, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse
vorliegt.
- Künftig reicht eine einfache Rüge, um zu viel gezahlte
Miete zurückzuverlangen. Der Mieter muss nicht mehr darlegen, warum die
verlangte Miete zu hoch ist.
- Bei der Modernisierungsumlage können Vermieter künftig
nur noch 8 % auf die Miete umlegen. Laut Gesetzesbeschluss gilt diese Regelung
bundesweit und nicht, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, nur in Regionen
mit angespanntem Wohnungsmarkt. Neu ist auch die Geltung einer absoluten Kappungsgrenze
bei der Mieterhöhung nach Modernisierung. Der Vermieter darf die Miete
um nicht mehr als 3 €/m² Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren
erhöhen.
- Um das sogenannte Herausmodernisieren von Mietern zu unterbinden,
wird es künftig als Ordnungswidrigkeit mit einer hohen Geldbuße
bestraft.
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