Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.

Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.

Themenbeitrag aus Juli 2024

Familien-Haftpflichtversicherung – mitversicherte erwachsene Kinder


In den Versicherungsbedingungen einer Familien-Haftpflichtversicherung war bestimmt, dass die Einbeziehung von volljährigen Kindern (mit abgeschlossener Berufsausbildung) des Versicherungsnehmers in den Versicherungsschutz voraussetzt, dass sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Zusätzlich wird gefordert, dass eine mitversicherte Person dieselbe Meldeadresse wie der Versicherungsnehmer hat.

Das Oberlandesgericht Dresden kam in einem Fall aus der Praxis zu der Entscheidung, dass allein eine Meldebescheinigung nicht geeignet ist, auch das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft zu belegen. Eine häusliche Gemeinschaft liegt vor, wenn Menschen nicht nur vorübergehend zusammenleben und gemeinsam den Haushalt führen. Indizien hierfür sind insbesondere die gemeinsame Nutzung von zumindest Teilen des Hausrats und der Räume, die Gewährung von Kost und Logis oder finanzieller Mittel, die Dauer des gemeinsamen Wohnens und das Befinden persönlicher Gegenstände in der Wohnung.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0911/49516

DatenschutzImpressum